Eine Studie, die im Auftrag der Aktion Mensch durchgeführt wurde, untersuchte die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im internationalen Vergleich. Bisher haben sich 186 Staaten verpflichtet, die in der UN-BRK verankerten Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrem Land umzusetzen.
Für die Studie analysierte die englische Rechtswissenschaftlerin MacDonald 29 „Abschließende Bemerkungen“, die der UN-Ausschuss an 16 verschiedene Staaten gerichtet hat.
Das Ergebnis: Kein Staat schneidet besonders gut ab, und der UN-Ausschuss äußerte in seinen Bemerkungen schwere Bedenken gegenüber allen untersuchten Ländern. Insgesamt liegen die Resultate der Staaten relativ nah beieinander.
In einigen Bereichen, wie der inklusiven Bildung (Artikel 24), schneidet Deutschland jedoch schlechter ab als der Durchschnitt. So erhielt Deutschland 6 von 8 möglichen Negativbewertungen und liegt damit hinter anderen Ländern zurück.
Zur Studie zum internationalen Vergleich zur UN-BRK-Umsetzung geht es hier.